Flugplatzordnung

Platzordnung und Flugsicherheitsbestimmungen

für den Modellflugplatz des Modellflug Libelle Enger - Bünde e.V. Werfen Bruch Flur 3 Flurstück 116.
(Einschließlich der Ergänzungen vom Januar 1992 und Februar 1998.)

  • Die Benutzung des Fluggeländes ist nur Mitgliedern erlaubt.
  • Die Modellflieger müssen im Besitz einer gültigen Post-Lizenz sein und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen können.
  • Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung der Flugleitung fliegen. Post-Lizenz und eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
  • Flugleiter an Wochenenden sind durch Aushang am schwarzen Brett in der Vereinshütte bekannt gegeben. An Wochentagen hat derjenige die Flugaufsicht, welcher als erster mit einem Flugmodell den Modellflugplatz betritt. Die Flugaufsicht muss bei vorzeitigem Verlassen des Modellflugplatzes an einen anderen aktiven Piloten weitergegeben werden. Grundsätzlich hat der Flugleiter das Flugbuch ordnungsgemäß zu führen.
  • Der Schallpegel von Flugmodellen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, darf bei Volllast den Wert von 84 dB nicht überschreiten. Flugmodelle, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein, die dem neuesten Stand der Schalldampfertechnik entsprechen.
  • Zuschauer dürfen sich nur im dafür abgegrenzten Raum aufhalten. Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz abzustellen.
  • Genehmigte Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor: Werktags von 9.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen von 9.00 - 12.00 Uhr. An den Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag) ist absolutes Flugverbot für Modelle mit Verbrennungsmotoren.
  • Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Bestimmungen für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Flugmodellen, den Richtlinien der Deutschen Bundespost, entsprechen.
  • Die Sender sind sichtbar mit der verwendeten Kanalnummer zu kennzeichnen. Um die Flugsicherheit zu gewährleisten darf nur im 35 MHz-Bereich = orange geflogen werden.Vor jedem Flugbetrieb ist eine Vereinsfrequenzmarke aus dem dafür vorgesehenen Kasten zu entnehmen. Die Senderantenne darf erst unmittelbar vor dem Start auf dem Flugfeld herausgezogen werden.Nach erfolgter Landung ist der Motor abzustellen, Sender und Empfänger auszuschalten und die Antenne einzufahren. Die Vereinsfrequenzmarke ist sofort wieder in den dafür vorgesehenen Kasten aufzuhängen.
  • Außenlandungen auf beackertem Gelände sind im Flugbuch einzutragen und ziehen eine Strafe i.H. von 2,- € nach sich.
  • Der von der Flugaufsichtsbehörde festgelegte Flugraum besteht aus einem Halbkreis mit 250 m Radius, ausgehend von Mitte Flugplatz in Richtung Westen. Er ist auf dem zur Platzordnung gehörenden Lageplan bildlich dargestellt.Auch Segelflugzeuge dürfen in östlicher Richtung die Linie Homanweg (Pappeln) nicht überfliegen. Die Gipfelhöhe der Flugmodelle darf 100 m über Grund nicht überschreiten.
  • Aufgrund behördlicher Anordnung dürfen nur zwei Motorflugmodelle gleichzeitig fliegen. Zusätzlich sind zwei Segelflugzeuge mit Hilfsmotoren zugelassen. Der Hubraum bei den Hilfsmotoren ist auf 1,76 cm³ begrenzt. Gleichzeitige Hochstarts von Segelflugmodellen und Starts von Motormodellen sind verboten.
  • Flügelprofile mit messerartigen Eintrittskanten sind nicht erlaubt. Metall-Luftschrauben sind verboten. Motormodelle müssen einen Spinner mit einem Nasenkreisradius von mehr als 5 mm besitzen.
  • Flüge mit Geschwindigkeiten über 100 km/h sind untersagt.
  • Das Fliegen über Zuschauer und den Modellabstellplätzen ist streng verboten (siehe auch Flugraumbegrenzung/Lageplan).
  • Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen.
  • Testflüge dürfen nur mit Genehmigung des Flugleiters durchgeführt werden. Der Pilot muss während dieses Fluges um Einstellung der übrigen Starts bitten.
  • Einstellarbeiten, Tanken und Anwerfen der Motoren sind nur auf den Abstellplätzen gestattet. Unnötige Motorenläufe sind zu vermeiden.
  • Bei evtl. eintretenden Schadensfällen ist der Flugleitung sofort Mitteilung zu machen.
  • Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die aufgrund ihres technischen Zustandes insbesondere ihrer Steuerungsanlagen sicher gestartet und gelandet werden können.
  • Grundsätzlich haben sich bei Flugbetrieb nur die ausübenden Piloten auf dem Start- und Landefeld zu befinden. Mehrere Piloten müssen unbedingt zusammenstehen.
  • Sind mehr als 2 Motorflieger auf dem Modellflugplatz, so muss beim Schleppen von Segelflugzeugen mit Motorflugzeugen der Schlepppilot seinen Flugzeugschlepp bei der Flugaufsicht anmelden.
  • Der Flugzeugschlepp darf max. 15 Min. dauern.
  • Es dürfen während der Zeit von 15 Min. 3 Segelflugzeuge auf Höhe gebracht werden.
  • Nach erfolgtem Segelschlepp ist eine Pause von 30 Min. einzulegen.
  • Segelflugzeuge müssen grundsätzlich auf dem Abstellplatz abgestellt werden.
  • Abstellen der Segelflugzeuge in Nähe der Landebahn bis zum nächsten Start ist nicht erlaubt.
  • Bei Mehrfachbelegung einer Frequenz sowie bei Anwesenheit ab 3 Motormodellen beträgt die max. Flugzeit 10 Min. je Flug.
  • Tritt die o.g. Situation ein, gilt die Regelung 10 Min. je Flug auch für Segelflugmodelle im Gummihochstart sowie im Schleppbetrieb.
  • Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Motorflugbetrieb und Windenschlepp von Segelflugzeugen quer zueinander auszuüben.
  • Grundsätzlich ist jeder Flugleiter für die Regelung des Flugbetriebes selbst verantwortlich.
  • An Tagen mit hohem Flugaufkommen empfiehlt der Vorsand wie folgt vorzugehen:
    Trennung von Flächenflug, F-Schlepp und Hubschrauberflug
    Einrichtung von 15 Min. Flugzeitfenstern für jede Flugzeugart
    Der Hubschrauberflug sollte gänzliche ohne F-Schlepp Flächenflugbetrieb durchgeführt werden
  • Alleinige FPV Flüge sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme stellten FPV Flüge mit 2 Personen dar, wenn nicht außerhalb der Sichtweite geflogen und der genehmigte Flugraum eingehalten wird.

Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen.
Er ist verpflichtet, bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ein Flugverbot auszusprechen.
Diese hier aufgeführten Bestimmungen sind Bestandteil unserer Genehmigung vom Regierungspräsidenten Münster.

März 2012

Modellflug Libelle Enger - Bünde e.V.
Der Vorstand