Beitrags- und Gebührenordnung

Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung 2012 


  Gebührenposition
1.

Jahresbeitrag für aktive Erwachsene

Der Jahresbeitrag ist für Neumitglieder anteilig ab Aufnahmedatum zu entrichten.
a) Abschluss einer Modell-Halter-Haftpflichtversicherung beim Deutschen Modellflieger Verband
b) Ableisten von 12 Arbeitsstunden pro Jahr
80,00
2.

Jahresbeitrag für passive Erwachsene

60,00
3.

Jahresbeitrag für Schüler, wehrpflichtige Bundeswehrsoldaten, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre bis einschließlich 25. Lebensjahr

Der Jahresbeitrag ist für Neumitglieder anteilig ab Aufnahmedatum zu entrichten.
a) Abschluss einer Modell-Halter-Haftpflichtversicherung beim Deutschen Modellflieger Verband
b) Ableisten von 12 Arbeitsstunden pro Jahr. Wehrpflichtige Bundeswehrsoldaten brauchen keine Arbeitsstunden leisten.
40,00
4.

Jahresbeitrag für Jugendliche

Der Jahresbeitrag ist für Neumitglieder anteilig ab Aufnahmedatum zu entrichten.
a) Abschluss einer Modell-Halter-Haftpflichtversicherung beim Deutschen Modellflieger Verband
33,00
5.

Jahresbeitrag für Fördermitglieder

a) Bei der Mitgliedschaft als Fördermitglied entfällt die Aufnahmegebühr.
b) Bei Änderung der Mitgliedschaft vom Fördermitglied zum aktiven oder passiven Mitglied muss die Aufnahmegebühr entrichtet werden.
c) Bei Änderung der Mitgliedschaft vom aktiven Mitglied zum Fördermitglied muss bei Wiederaufnahme des Flugbetriebes und somit Rückführung in die aktive Mitgliedschaft erneut die Aufnahmegebühr entrichtet werden.
22,00
6.

Aufnahmegebühr

a) Die Aufnahmegebühr ist von aktiven sowie von passiven Erwachsenen zu zahlen.
b) Jugendliche zahlen keine Aufnahmegebühr.
80,00
Die ausgewiesenen Jahresbeiträge sowie die Aufnahmegebühr verringern sich um 25 % für Schwerbehinderte ab 50 % Behinderungsgrad.

 



Sonstige Gebühren:

7.

Außenlandungen

2,00
8.

Gastflieger

a) Gastflieger müssen eine Modell-Halter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
b) Gastflieger, die keinem Modellsportverein angehören haben eine Benutzungsgebühr von 8,00 € je Tag zu zahlen. Ein und derselbe Gastflieger darf an 12 Tagen im Jahr das Modellfluggelände nutzen.
c) Gastflieger, die einen Aufnahmeantrag für den Modellflugverein "Libelle" gestellt haben, zahlen keine Benutzungsgebühr.
d) Gastflieger, die nachweislich einem Modellsportverein angehören, haben eine Benutzungsgebühr von 3,00 € je Tag zu zahlen.
Jugendliche Anfänger (bis 18 Jahre) zahlen keine Gebühr.
 
9.

Eingeteilte Flugaufsicht nicht ausgeführt, je Tag

20,00
10.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden, je Stunde

Vereinsmitglieder, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, können, wie alle erwachsenen Mitglieder, zur Flugaufsicht herangezogen werden und nach eigenem Ermessen Arbeitsstunden für den Verein leisten.
Schwerbehinderte Vereinsmitglieder ab 50% Behinderungsgrad können nach eigenem Ermessen Arbeitsstunden für den Verein leisten.
Eine Berechnung nicht geleisteter Stunden für Vereinsmitglieder über 65 und Schwerbehinderte erfolgt nicht.
10,00
11.
Ist ein Aufnahmeantrag für den Modellflugverein "Libelle" gestellt worden, muss der Antragsteller für das laufende Jahr den anteiligen Jahresbeitrag bezahlen.
 
12.
Wird es erforderlich, dass ein Vereinsmitglied aufgrund der nicht gezahlten Jahresbeitragsrechnung eine zweite Zahlungserinnerung erhält, beträgt die Mahngebühr
10,00
13.
Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft schriftlich bis zum 15. September des Jahres. Die Mitgliedschaft endet dann am 31.12. des Jahres.
 


Modellflug "Libelle" Enger-Bünde e. V.

Der Vorstand